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Hundegesetze - was Sie betrifft


NIEDERSÄCHSISCHES GESETZ ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 26. MAI 2011

Am 1.07.2013 sind wichtige Teile des Niedersächsischen Hundegesetzes in Kraft getreten.

Seitdem müssen Hundebesitzer die für das Halten von Hunden erforderliche Sachkunde besitzen und nachweisen können. Hundehalter besitzen die Sachkunde "aus Erfahrung", indem sie nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund in eigener Verantwortung gehalten haben.

Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet ein Haftplichtversicherungsvertrag auf diese Person, sind dies Indizien, die dafür sprechen, dass diese Person Halterin oder Halter des Hundes im Rechtssinne ist.

Wenn andere Personen, z.B. im Haushalt lebende Kinder, regelmäßig mit dem Hund umgehen, diesen führen und betreuen, gelten sie nicht als Halterin oder Halter im Rechtssinne.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist laut Gesetz sogar vor der Aufnahme der Hundehaltung, d.h. vor Anmeldung bei der Gemeinde, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

In der theoretischen Sachkundeprüfung werden die erforderlichen Kenntnisse in folgenden Bereichen abgefragt:

  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

In der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Mehr Info: www.ml.niedersachsen.de